Auf einen Blick
„Das Generalsekretariat des Rates garantiert 4-6 bezahlte Praktika pro Jahr für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mit einer anerkannten Behinderung. Bewerber/innen müssen einen Hochschulabschluss haben oder im dritten Studienjahr (oder gleichwertig) einer Hochschuleinrichtung sein.
Die Praktika finden in zwei Zeiträumen von jeweils fünf Monaten statt:
- 1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
- 1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)
Die Liste der Arbeitsbereiche ist über das Bewerbungsformular abrufbar.
Bewerber/innen mit Behinderung können sich gleichzeitig für andere Arten von Praktika bewerben, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen.“
Weitere Informationen findet ihr hier: